Bachelor Plus
INTERNATIONAL STUDIEREN in PRAG - LAUSANNE - PORTSMOUTH - GRAZ – VALENCIA mit einem Stipendium des DAAD finanziert aus Mitteln des BMBF
Die Fakultät für Architektur bietet derzeit einen dreijährigen Bachelorstudiengang.an. Die Bologna-Erklärungen sowie nationale Regelungen geben vor, dass das erste berufsqualifizierende Studium mindestens dreijährig sein soll, aber auch vier Jahre umfassen kann. In dreijährige Studiengänge sind Auslandsaufenthalte nur bei sorgfältiger curricularer Einpassung und meist nur für kürzere Dauer einzubauen.
Daher plant die Fakultät für Architektur in Zukunft einen Studiengang einzurichten, der ein zusätzliches Studienjahr im Ausland als integrativen Bestandteil des dreijährigen Studiums vorsieht. Der in Zukunft geplante vierjährige (3 + 1) Studiengang ist noch zu akkreditieren und soll zum Erwerb eines Bachelorgrades der RWTH mit dem Titel „ International Bachelor of Science in Architecture „ führen, wobei die durch den Auslandsaufenthalt erworbenen Qualifikationen entsprechend im Zeugnis kenntlich gemacht werden sollen.
Derzeit bietet die Fakultät für Architektur zusätzlich zu den nicht curricular verankerten Mobilitätsfenstern während des Bachelorstudiums ein durch DAAD und BMBF finanziertes Stipendium an ausgewählten ERASMUS-Partnerhochschulen an, an denen Sie einen einjährigen Auslandsaufenthalt absolvieren und dadurch eine besondere interkulturelle und/oder berufsvorbereitende Qualifikation erwerben können, ohne dass es zu einer Studienzeitverlängerung führt. Für die Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes können Sie sich beurlauben lassen, so dass Ihre Fachsemester nicht weiter zählen. Ihre im Ausland erbrachten Leistungen werden bis zur vollständigen Akkreditierung des geplanten Studiengangs im sogenannten „Auslandsmodul“ auf dem Bachelorzeugnis als zusätzliche im Ausland erbrachte Leistung in Form von ECTS Credits unter Verzeichnung der ausländischen Partnerhochschule aufgeführt.
Der geförderte Auslandsaufenthalt beträgt 10 Monate. Stipendien können an Studierende des Bachelor-Programms unter folgenden Voraussetzungen vergeben werden:
° Deutsch Staatsangehörigkeit oder Gleichstellung mit Deutschen gemäß § 8 Abs. 1 Ziff. 2ff. und Abs. 2 und Abs. 3 BAföG
° Vollimmatrikulation an der RWTH im Bachelor of Science in Architektur
°Überdurchschnittliche akademische Qualifikation
° Persönliche Eignung für den Auslandsaufenthalt
° Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen an der Partnerhochschule
Weitere Informationen erhalten Sie bei uns im International Office der Fakultät . Wir beraten Sie gerne zu unseren Sprechzeiten, immer dienstags und donnerstags von 14 - 16 Uhr und mittwochs und freitags von 11 bis 13 Uhr.
Bitte reichen Sie bis spätestens 30.03.2012 die nachfolgend angegebenen Unterlagen im International Office [arch] ein:
1 Exemplar: tabellarischer Lebenslauf in Deutsch
1 Exemplar: Kopie Sprachzeugnis (das Original kannst Du zur eigenen Verwendung behalten)
1 Exemplar: Transcript of Records vom Zentralen Prüfungsamt
3 Exemplare: Student Contract (+ 1 Foto)
2 Exemplare: Learning Agreement (doppelseitig gedruckt!)
Bitte verwenden Sie unser Formular und nicht das Formular des International Office der RWTH! Bitte nur die erste Seite einreichen. Die zweite Seite ist die Change Form und wird erst später benötigt.
2 Exemplare: Application Form
2 Exemplare: EILC Formulars (nicht für Englisch, Französisch, Spanisch)
Bitte geben Sie alle Unterlagen maschinengeschrieben und, wo erforderlich, unterschrieben ab. Handgeschriebene Unterlagen werden zurückgewiesen.
Application Form
Application Form
Motivationsschreiben
Dieses Formular ist maschinengeschrieben auszufüllen.
Student Contract
Student Contract ERASMUS
Spätere Änderungen zu den im Student Contract gemachten Angaben (z.B. Bankverbindung, Aufenthalt, Adressen) müssen bitte umgehend schriftlich mit Datum und Unterschrift versehen gemeldet werden, sowie per E-mail an das International Office [arch] geschickt werden.
- „subject“ ist „Architecture“
- „degree aimed“ at RWTH ist „diploma“
- „years of studies at time of application“ ist die derzeitige Semesterzahl in Jahren (z.B. 2,5 bei 5. Semester)
- Bei „scientific supervisor at RWTH (name, department)“ den Academic Advisor eintragen (z.B. K. Ley für Newcastle)
- „scientific supervisor at host institution (name, department)“ wird durch das International Office eingetragen.
- Bei „hiermit beauftrage ich .... (Name)/(Unterschrift)“ unterschreibt der Academic Adviser sowie der Auslandsbeauftragte der Fakultät (International Office).
Learning Agreement
Learning Agreement
Das Learning Agreement dient der Dokumentation Ihres geplanten Studienaufenthaltes und Ihrer Planungssicherheit bezüglich der Anerkennung. Wenn die Tabelle für die geplanten Seminare zu kurz ist, bitte das gleiche Formular für die Ergänzung benutzen. Auf beiden Blättern vermerken, dass es ein zweites Formular gibt.
Die zweite Seite des Learning Agreements (CHANGES TO ORIGINAL PROPOSED STUDY PROGRAMME) soll erst zum Ende des Studienjahres im Ausland eingereicht werden, damit die dort aufgeführten Leistungen (trotz eventueller Änderungen) mit dem Transcript übereinstimmen.Das Transcript wird durch die Gasthochschule ausgestellt.
Sprachzeugnis
Für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen von ERASMUS wird mindestens Level B1-B2 verlangt, siehe europäischer Referenzrahmen.
Die Sprachprüfung über die Kenntnisse der Sprache des Gastlandes können Sie an der RWTH Aachen bei folgenden Stellen ablegen, wobei Sie Sich unbedingt frühzeitig bei den zuständigen Lektorinnen und Lektoren anmelden müssen:
- Englisch: im Anglistischen Institut, Kármánstr. 17-19 als Nachweis der Englischkenntnisse wird ersatzweise akzeptiert: TOEFL und Cambridge Certificate.
- Romanische Sprachen: im Romanistischen Institut, Kármánstr. 17-19
- Niederländisch: im Lektorat für Niederländisch, Eilfschornsteinstr. 15 (Kármán-Auditorium)
Die Sprachprüfung erfolgt in Form eines etwa 20- bis 30-minütigen persönlichen Gesprächs, bei dem Ihre Kenntnisse hinsichtlich des Verstehens, des Sprechens, des Schreibens und des Lesens der jeweiligen Fremdsprache überprüft werden.
Eine weitere Möglichkeit neben dem Hochschulangebot die jeweilige Fremdsprache zu erlernen, sind die Erasmus Intensive Language Courses (EILC). Diese Sprachkurse bieten ERASMUS -Studenten vor dem Beginn ihres Auslandsaufenthaltes die Möglichkeit, die Sprache vor Ort in Kursen von 3-8 Wochen Dauer zu erlernen. Die Bewerbung um die Teilnahme an einem Sprachkurs bedeutet gleichzeitig die Bewerbung um eine finanzielle Förderung. Weitere Informationen und das Formular zum downloaden finden Sie unter:
Erasmus Intensive Language Courses
Transcript of Records/ Bescheinigung des ZPA
Es ist keine beglaubigte Kopie des Transcripts erforderlich.Es wird lediglich eine Auflistung aller bisher erbrachten Leistungen benötigt.