Studienbeitragsersatzmittel
Studienbeitragsersatzmittel an der RWTH Aachen
Die im WS 2006/07 in Nordrhein-Westfalen eingeführten Studienbeiträge werden ab dem WS 2011/12 durch Studienbeitragsersatzmittel ersetzt. Das Land NRW stellt hierzu ca. 250 Millionen Euro für die Hochschulen zur Verfügung.
Verwendung der Mittel an der RWTH Aachen
Die Beiträge, abzüglich der Zahlungen für den Ausfallfonds, sind für die Hochschulen bestimmt und ausschließlich für die Verbesserung der Lehre und Studienbedingungen einzusetzen. Die Rahmenbedingungen für die Verwendung der Studienbeiträge wurden ebenfalls im Februar 2006 vom Senat verabschiedet. …
Detaillierte Informationen finden sich im Bereich Downloads.
Das Gremium der Studienbeitragsersatzmittel an der Fakultät für Architektur
Der Beirat zur Verwendung der Studienbeitragsersatzmittel heißt Reiff+. Dieses Gremium besteht aus vier Vertretern der Fachschaft und je einem Vertreter der Professoren, der wissenschaftlichen Mitarbeiter und der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter. Der Vorsitz wird von einem der vier Studierenden übernommen. Die Zusammensetzung ergibt die stimmliche Mehrheit für die Studierenden.
Reiff+ tagt in der Regel einmal im Monat. Planmäßig geschieht dies am ersten Donnerstag des Monats um 9 Uhr.
Maßnahmenprogramme
Jedes Jahr wird ein Maßnahmenprogramm verabschiedet, nach dem die Gelder aus den Studienbeiträgen verwendet werden. Der Zeitraum beginnt immer zum 01.April eines Jahres und endet am 31.März des Folgejahres.
Anträge an Reiff+
Die Anträge müssen über das Formular per Mail an Frau Fiedler bis zum 15. des Vormonats gestellt werden. Sie dürfen nur in Verbindung mit einem Lehrstuhl oder der Fachschaft gestellt werden. Das Formular wird vorerst nur auf Anfrage von Frau Fiedler per Mail verschickt. Wir bemühen uns um eine zeitnahe Einbindung auf die Website.