Praktikumsbestimmungen
Baupraktikum * vor * der Diplom-Vorprüfung
Die Dauer des Praktikums beträgt mind. 4 Monate (120 Tage - einschließlich Samstage, Sonntage und Feiertage), davon sollen zwei Monate möglichst in einem Betrieb abgeschlossen werden.
Der Studierende soll handwerkliche Kenntnisse erwerben aus dem Beruf des Maurers/Betonbauers und/oder des Zimmermanns und/oder Schreiners und dabei aus der "Froschperspektive" erfahren, wie gebaut, geschreinert und gezimmert wird. Das Praktikum kann nur in Handwerks- bzw. Industriebetrieben des Bauwesens abgeleistet werden.
Der Nachweis einer praktischen Tätigkeit zum Studienbeginn ist nicht erforderlich. Bis zur Meldung zum Teil II der Diplom-Vorprüfung muß das Praktikum abgeschlossen sein (bitte Nachsatz beachten!). Es wird dringend empfohlen, das Praktikum vor Beginn des Studiums durchzuführen.
In einem Arbeitsbericht (ca. 2 Seiten) muß ein Schwerpunkt aus dem Bereich der Praktikumstätigkeit erläutert werden (evtl. ergänzt durch Skizzen).
Zeitdauer und Art der Tätigkeit müssen durch die jeweiligen Arbeitgeber (Firmenbescheinigungen) bestätigt werden.
Nachsatz: Bis zur Meldung zum Prüfungsabschnitt Il der Diplom-Vorprüfung (spätestens 1 Monat vor dem amtlich festgesetzten Meldetermin) müssen im Geschäftszimmer der Fakulät die notwendigen Unterlagen zum Praktikum abgegeben werden.
Das sind:
Firmenbescheinigung(en)
Praktikumsbericht (unterschrieben; versehen mit Matr.-Nr. und Anschrift)
Stand: 10/96
Büropraktikum * nach * der Diplomvorprüfung
Zwischen Diplom-Vorprüfung * und Prüfungsabschnitt III der Diplomprüfung ist ein Büropraktikum von mindestens 2 Monaten (60 Tage)+ Dauer zu absolvieren. Der Studierende soll sich einen Überblick verschaffen über die Arbeit in Architekturbüros. Das Praktikum kann im Architektur-, Städtebau-, Bauleitungs- (und in kommunalen Planungsbüros) abgeleistet werden. Die ausbildenden Architekten und Stadtplaner müssen Mitglied der jeweils zuständigen Architektenkammer sein.
In einem Arbeitsbericht (ca. 2 Seiten) muß ein Schwerpunkt aus dem Bereich der Praktikumstätigkeit erläutert werden.
Zeitdauer und Art der Tätigkeit müssen durch die jeweiligen Arbeitgeber (Bürobescheinigung/mit Siegel über die Mitgliedschaft in der Architektenkammer) bestätigt werden.
* Das Praktikum kann frühestens nach der zuletzt bestandenen Prüfung der Diplom-Vorprüfung begonnen werden. (Ergänzung: 28.1.1993 (Fehl/Collinet))
+ einschließlich Samstage, Sonntage und Feiertage
Nachsatz: Bis zur Meldung zum Prüfungsabschnitt III der Diplomprüfung (spätestens 1 Monat vor dem amtlich festgesetzten Meldetermin) müssen im Geschäftszimmer der Fakultät die notwendigen Unterlagen zum Praktikum abgegeben werden.
Das sind:
Bürobescheinigung(en)
Praktikumsbericht (unterschrieben; versehen mit Matr.-Nr. und Anschrift)
Fotokopie des Diplom-Vorprüfungszeugnisses
Stand: 10/95