Informationen zum Coronavirus – COVID-19
Mit Wirkung vom 1. bzw. 2. Februar 2023 haben Bundes- und Landesregierung die verbliebenen, für den Hochschulbetrieb relevanten, Maßnahmen (z. B. Isolationspflicht sowie Maskenpflicht im Arbeitsumfeld) aufgehoben. Es gelten nunmehr die allgemeinen Empfehlungen zur Verhütung von Infektionskrankheiten. Rektorat und Krisenstab bitten weiterhin um einen achtsamen Umgang im Miteinander an unserer Hochschule. Dies schließt den Aspekt ein, dass sich Personen eigenverantwortlich weiterhin zum Tragen einer Schutzmaske entscheiden können, um sich und andere zu schützen. Wer an einer Infektionskrankheit erkrankt ist, sollte die RWTH weiterhin nicht besuchen.
Das Thema Corona wird nunmehr – wie andere Infektionskrankheiten – hochschulintern durch die Hochschulärztliche Einrichtung sowie die Stabsstelle Arbeits- und Strahlenschutz betreut. Sofern Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit gerne an die Beschäftigten in den dortigen Einrichtungen wenden.