Praktikum

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Reguläre Richtlinien zum Büropraktikum

Das 6-monatige Büropraktikum in Vollzeit stellt eine Ergänzung zum Studium durch praktische Tätigkeiten im Bereich Architektur/Stadtplanung dar.

Empfohlen ist, dies ohne Unterbrechung zu absolvieren, in jedem Fall müssen mindestens 3 Monate am Stück absolviert werden.

Praktikumszeiten unter vier Wochen werden nicht anerkannt. Die Anerkennung des Praktikum ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussarbeit.

Über Praktika in verwandten Bereichen entscheidet der Prüfungsausschuss vor Antritt des Praktikums.

Bewerber*innen mit fachnahem Studienabschluss können das 6-monatige Pflichtpraktikum ggf. auch in fachnahen Bereichen nachweisen. Die Prüfung und Anerkennung erfolgt im Rahmen eines gesonderten Verfahrens für fachnahe Bewerber*innen im Rahmen der Fachstudienberatung.

Der praktischen Tätigkeit sind keine Credit Points zugeordnet. Daher wird das Prakitkum während eines Urlaubssemesters absolviert - frühestens nach Abschluss des 2. Studienjahres im Bachelor und spätestens vor dem Antrag auf Zulassung zur Masterthesis.

Die Regularien zum Büropraktikum sind in der Anlage 2 der Studiengangsspezifischen Prüfungsordnung definiert. Die Anerkennung des Praktikums erfolgt ausschließlich über folgenden Antrag.

Zur Anerkennung bitte den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zusammen mit den entsprechenden Zeugnissen zur Prüfung an schicken.

Sie erhalten eine automatisch generierte E-Mail, um den Eingang zu bestätigen. Sollte dem Antrag nicht stattgegeben werden, setzen wir uns mit Ihnen in Kontakt.