Anerkennungsverfahren

 

Inhalt

Anerkennungsverfahren NACH dem Aufenthalt an einer ausländischen europäischen (Partner-) Hochschule

Unterlagen Anerkennungsverfahren
Zusätzliche Leistung und integrativer Bestandteil
 

Anerkennungsverfahren NACH dem Aufenthalt an einer ausländischen (Partner-) Hochschule

Im Ausland erbrachte Leistungen können nach vorheriger Registrierung im REIFF International Office und nach vorherigem Abschluss eines Learning Agreements in vollem Umfang anerkannt werden. Dies gilt sowohl für ERASMUS PLUS, RWTH WELTWEIT als auch für FREEMOVER -Studierende nach Registrierung des Auslandsaufenthaltes im REIFF international Office der Fakultät.

Die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen erfolgt ausschließlich über den Prüfungsausschuss der Fakultät. Alle Leistungen werden in der Regel im Rahmen des Zyklus (B.Sc. oder M.Sc.) anerkannt, in den Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes eingeschrieben waren.
Die Anerkennung wird in der Regel innerhalb von 4-5 Wochen nach Ablauf der unten aufgeführten Deadline durchgeführt.
Beim Anerkennungsgespräch bringen Sie Entwürfe, Fotos von Modellen, Kursprogramme, Mitschriften, Prüfungen etc. mit, um den Academic Advisern Ihre geleisteten Leistungen vorzustellen.

 

Unterlagen Anerkennungsverfahren

Bis spätestens zum 30.09. eines jeden Jahres sind zusammen mit dem Anerkennungsantrag / den Anerkennungsanträgen s.o. folgende Unterlagen im REIFF International Office einzureichen:
(per Computer auszufüllen)

Anerkennungsformular
integrative Leistung
zusätzliche Leistung
Wenn Sie Ihre im Ausland erbrachten Leistungen anerkennen möchten, integrativ oder als zusätzliche Leistung, müssen diese Formulare ausgefüllt werden.
Transcript of Records (Beispiel) Das von der Gasthochschule erstellte Formular muss von Ihnen im Original zur Erstellung einer beglaubigten Kopie vorgelegt werden.
Certificate of Study Period Abroad (Beispiel) Dieses von der Gasthochschule zu unterzeichnende Formular ist im Original im REIFF international Office vorzulegen.
Erfahrungsbericht (Moveonline) Der Erfahrungsbericht wird in gedruckter Form im REIFF international Office zusammen mit den oben aufgeführten Unterlagen abgegeben und für die Richtigkeit der Angaben unterzeichnet.

Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren erhalten Sie im REIFF international Office der Fakultät.

Bitte beachten Sie, dass die Erstellung der Bachelor – oder Masterthesis direkt im Anschluss an den Auslandsaufenthalt wegen der zu erfolgenden Anerkennung grundsätzlich NICHT MÖGLICH ist, es sei denn es handelt sich ausschließlich um zusätzliche im Ausland erbrachte Leistungen. Bitte halten Sie ggf. Rücksprache mit dem REIFF international Office.

Pflichtfächer der Aachener Curricula, M2-Projekte sowie BACHELOR – und MASTERTHESIS können grundsätzlich NICHT (in Ausnahmefällen ggf . nach vorheriger Rücksprache) im Ausland durchgeführt werden. Bitte wenden Sie sich an das REIFF international Office der Fakultät.

 

Zusätzliche Leistung und/oder integrativer Bestandteil

Anerkennung als zusätzliche Leistung Anerkennung als integrative Leistung

Im Ausland erbrachte Leistungen können als zusätzliche Leistung im "Auslandsmodul" (Prüfungsordnung) auf Ihrem Bachelor- oder Masterzeugnis aufgelistet werden.
Ihre Leistungen werden gemäß des Transcripts of Records der Gasthochschule unter Verzeichnung der Gesamtsumme der Credits und der ausländischen Hochschule auf Ihrem Bachelor- oder Masterzeugnis verzeichnet.

Im Ausland erbrachte Leistungen können als integrative Leistung des Curriculums nach Evaluierung der im Ausland erbrachten Leistungen anerkannt werden. Hierbei ersetzen im Ausland erbrachte Leistungen Module des Curriculums (Bsc und Msc) der Fakultät für Architektur.
Bitte beachten Sie die Modulbeschreibungen Ihrer jeweiligen Prüfungsordnung (Inhalt/Lernziele) und bringen alle Unterlagen (Programm- und Projektbeschreibung, Pläne, Photos von Modellen, Prüfungsunterlagen etc.) zu den anzuerkennenden Leistungen mit.
FLOWCHART zusätzliche Leistung FLOWCHART integrative Leistung
Anerkennungsformular zusätzliche Leistung Anerkennungsformular integrative Leistung

Bei zusätzlichen Leistungen werden lediglich die ECTS-Credits übertragen.

Umrechnungstabelle
Die von der Partnerhochschule vergebenenen Noten werden mittels dieser Umrechnungstabelle unter Vorbehalt der Zustimmung durch den Prüfungsausschuss errechnet. Die so errechnete Note dient den vom Prüfungsausschuss gestellten Gutachtern (Academic Adviser) der Fakultät als Minimalnote zur weiteren Bewertung. Auf Antrag kann nach den Maßgaben der Fakultät auch eine höhere, nicht aber eine niedrigere Note vergeben werden.