Anerkennungsverfahren
Inhalt
Anerkennungsverfahren NACH dem Aufenthalt an einer ausländischen europäischen (Partner-) Hochschule |
Unterlagen Anerkennungsverfahren |
Zusätzliche Leistung und integrativer Bestandteil |
Anerkennungsverfahren NACH dem Aufenthalt an einer ausländischen (Partner-) Hochschule
Im Ausland erbrachte Leistungen können nach vorheriger Registrierung im REIFF International Office und nach vorherigem Abschluss eines Learning Agreements grundsätzlich anerkannt werden. Dies gilt sowohl für ERASMUS PLUS, RWTH WELTWEIT als auch für FREEMOVER -Studierende nach Registrierung des Auslandsaufenthaltes im REIFF international Office.
Die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen erfolgt ausschließlich über den Prüfungsausschuss der Fakultät. Alle Leistungen werden in der Regel im Rahmen des Zyklus (B.Sc. oder M.Sc.) anerkannt, in den Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes eingeschrieben waren.
Achtung: Die Durchführung der Anerkennung benötigt
mindestens einen Zeitraum von 4-6 Wochen nach dem Einreichen der vollständigen Unterlagen (siehe unten).
Beim Anerkennungsgespräch bringen Sie Entwürfe, Fotos von Modellen, Kursprogramme, Mitschriften, Prüfungen etc. mit, um den Academic Advisern Ihre geleisteten Leistungen vorzustellen.
Aktuell: Das Anerkennungsverfahren erfolgt aktuell komplett digital. Darum bitten wir Sie alle Unterlagen (Entwürfe, Fotos von Modellen, Kursprogramme, Mitschriften, Prüfungen etc.) und uns alle unten aufgelisteten Dokumente gesammelt und vollständig in einer Mail zukommen zu lassen. Gegebenenfalls ist es dafür nötig, die Dokumente vorher in eine Cloud hochzuladen. Senden Sie ihre Dokumente bitte an international@dekanat.arch.rwth-aachen.de und setzen outgoings@dekanat.arch.rwth-aachen.de in Cc.
Unterlagen Anerkennungsverfahren
Spätestens 4 Wochen nach Ende des Auslandsaufenthaltes sind zusammen mit dem Anerkennungsantrag / den Anerkennungsanträgen s.o. folgende Unterlagen im REIFF International Office einzureichen (komplett und vollständig per Mail):
(per Computer auszufüllen!!)
Annerkennungsformular
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Wenn Sie Ihre im Ausland erbrachten Leistungen anerkennen möchten, integrativ oder als zusätzliche Leistung, müssen diese Formulare ausgefüllt werden. |
Transcript of Records (Beispiel) | Das von der Gasthochschule erstellte Formular muss von Ihnen im Original zur Erstellung einer beglaubigten Kopie vorgelegt werden. |
Certificate of Study Period Abroad (Beispiel) | Dieses von der Gasthochschule zu unterzeichnende Formular ist im Original im REIFF international Office vorzulegen. |
Erfahrungsbericht (Moveonline) | Der Erfahrungsbericht wird in gedruckter Form im REIFF international Office zusammen mit den oben aufgeführten Unterlagen abgegeben und für die Richtigkeit der Angaben unterzeichnet. |
Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren erhalten Sie im REIFF international Office der Fakultät.
Unbedingt zu beachten ist, dass die Erstellung der Bachelor – oder Masterthesis direkt im Anschluss an den Auslandsaufenthalt wegen der zu erfolgenden Anerkennung grundsätzlich NICHT MÖGLICH ist, es sei denn es handelt sich ausschließlich um zusätzliche im Ausland erbrachte Leistungen. Bitte halten Sie ggf. Rücksprache mit dem REIFF international Office.
Pflichtfächer der Aachener Curricula, M2-Projekte sowie BACHELOR – und MASTERTHESIS können grundsätzlich NICHT im Ausland durchgeführt werden.
Zusätzliche Leistung und/oder integrativer Bestandteil
Anerkennung als zusätzliche Leistung | Anerkennung als integrative Leistung |
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Im Ausland erbrachte Leistungen können als zusätzliche Leistung im "Auslandsmodul" (Prüfungsordnung) auf Ihrem Bachelor- oder Masterzeugnis aufgelistet werden. |
Im Ausland erbrachte Leistungen können als integrative Leistung des Curriculums nach Evaluierung der im Ausland erbrachten Leistungen anerkannt werden. Hierbei ersetzen im Ausland erbrachte Leistungen Module des Curriculums (Bsc und Msc) der Fakultät für Architektur. Bitte beachten Sie die Modulbeschreibungen Ihrer jeweiligen Prüfungsordnung (Inhalt/Lernziele) und bringen alle Unterlagen (Programm- und Projektbeschreibung, Pläne, Photos von Modellen, Prüfungsunterlagen etc.) zu den anzuerkennenden Leistungen mit. |
FLOWCHART zusätzliche Leistung | FLOWCHART integrative Leistung |
Anerkennungsformular zusätzliche Leistung | Anerkennungsformular integrative Leistung |
Bei zusätzlichen Leistungen werden lediglich die ECTS-Credits übertragen. |
Umrechnungstabelle
Die Umrechnung erfolgt durch das Reiff International Office. Studierende tragen bitte die Credits und Noten entsprechend ihres Transcript of Records ein. |