21.01.2019 BERATUNGSTAG für Schülerinnen und Schüler (Q1 & Q2) sowie Studieninteressierte
Unter diesem Motto veranstaltet die Zentrale Studienberatung der RWTH Aachen den Beratungstag, den jährlich mehr als 6.000 Abiturientinnen, Abiturienten und andere Studieninteressierte nutzen, um sich zu informieren und beraten zu lassen.
Das erwartet dich: Vorträge, Probevorlesungen und Institutsbesuche
In Präsentationen werden die verschiedenen Studiengänge der RWTH Aachen vorgestellt, so dass du alles Wissenswerte darüber erfährst: Inhalte, Ablauf, Anforderungen, Berufsperspektiven und vieles mehr.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Vorträge zu weiteren wichtigen Fragestellungen rund ums Studium, wie zum Beispiel Studienentscheidung, Studienfinanzierung, Wohnen und Studienplatzvergabe.
Offene Fragen kannst du an den Informations- und Beratungsständen der Fakultäten, Fachgruppen, Fachschaften sowie anderer Einrichtungen im persönlichen Gespräch klären.
Außerdem stehen zahlreiche Veranstaltungen der Fakultäten und Institute auf dem Programm. Du kannst Institute besichtigen, Probevorlesungen besuchen oder an Fachvorträgen teilnehmen und so etwas vom Studienalltag an der RWTH Aachen erleben!
Anmeldung
Eine Anmeldung zum Beratungstag ist nicht erforderlich. Nur zu einigen Veranstaltungen der Fachgruppen und Institute ist eine Anmeldung notwendig, teils vorab per E-Mail, diese sind im Programm entsprechend gekennzeichnet.
Teilnahme
In Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen handelt es sich bei dem Beratungstag der RWTH Aachen um Unterricht an einem anderen Ort, daher kannst du dich für diesen Tag von der Teilnahme am Schulunterricht befreien lassen. Das Ministerium empfiehlt allen Schulleiterinnen und Schulleitern, Schülerinnen und Schüler für Hochschulbesuche freizustellen.
An die Lehrkräfte
Bitte schicken Sie ausschließlich Schülerinnen und Schüler, die an einer Studienorientierung an der RWTH interessiert sind, nicht ganze Jahrgangsstufen.
BITTE BEACHTEN
Bitte beachte, dass vor Ort keine Teilnahmebescheinigungen ausgehändigt oder unterschrieben werden, noch in sonstiger Weise deine Anwesenheit bestätigt werden kann. Falls deine Schule eine Teilnahmebescheinigung verlangt, dann kläre dies bitte im Vorfeld mit deiner Schule. Sollte deine Schule auf einer Teilnahmebescheinigung bestehen, können – beziehungsweise müssen – deine Eltern dir eine ausstellen, sofern du noch minderjährig bist.